LinkedIn-Führungskräfte dürfen in einem Kartellrechtsverfahren befragt werden, entscheidet der Richter
Reuters2026/08/05 17:56Von Mike Scarcella
WASHINGTON, 5. August (Reuters) - Eine Gruppe aktueller und ehemaliger leitender LinkedIn-Führungskräfte, darunter der Milliardär und LinkedIn-Mitbegründer Reid Hoffman, kann in einer Klage befragt werden, in der dem Unternehmen vorgeworfen wird, den professionellen Social-Media-Markt illegal zu monopolisieren, hat ein Bundesrichter entschieden.
Hier sind die Details:
US-Magistratsrichterin Laurel Beeler in San Francisco hat am Dienstag angeordnet, dass die Kläger den aktuellen LinkedIn-CEO Daniel Shapero für vier Stunden befragen und den ehemaligen CEO Hoffman für drei Stunden befragen dürfen. Hoffman verkaufte LinkedIn im Jahr 2016 für 26,2 Milliarden US-Dollar an Microsoft.
LinkedIn hatte Beeler aufgefordert, den Klägern im Rahmen der Klage die Befragung der Führungskräfte zu untersagen, da diese keine direkten Kenntnisse hätten und Informationen zunächst anderweitig eingeholt werden sollten.
Beeler stellte fest, dass die Kläger die hohen Anforderungen erfüllt haben, um Führungskräfte von Unternehmen befragen zu dürfen.
Die 2022 eingereichte Klage behauptet, LinkedIn habe rechtswidrig mehr als 97 % des professionellen Netzwerkmarkts kontrolliert und nutze seine Dominanz, um für Premium-Abonnements überhöhte Preise zu verlangen. LinkedIn hat die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und erklärt, „keine zusätzliche Beweisaufnahme wird das ändern“. Microsoft ist kein Beklagter. Die Anwälte der Kläger lehnten eine Stellungnahme ab.
LinkedIn hat im vergangenen Jahr zugestimmt, den Fall beizulegen, aber US-Bezirksrichter Haywood Gilliam Jr. in Oakland hat den vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt, weil er Probleme mit der Vereinbarung festgestellt hat. Die Vereinbarung hätte LinkedIn verpflichtet, bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern, hätte aber keinen finanziellen Ausgleich für die Nutzer vorgesehen.
Gilliam hat noch nicht darüber entschieden, ob die Klage als Sammelklage fortgesetzt werden darf. In Gerichtsdokumenten erklärten die Kläger, dass es potenziell Hunderttausende von Sammelklägern gebe. Die Social-Networking-Plattform ist seit dem Verkauf an Microsoft auf mehr als 1,3 Milliarden Mitglieder gewachsen.
Der Fall ist Todd Crowder et al v. LinkedIn Corp, U.S. District Court, Northern District of California, Nr. 4:22-cv-00237-HSG.
Für die Kläger: Yavar Bathaee und Brian Dunne von Bathaee Dunne
Für die Beklagten: Russell Cohen und Julia Chapman von Dechert
Mehr dazu:
US-Richter weist LinkedIn-Kartellvergleich zurück und verweist auf „ernste Probleme“
(Bericht von Mike Scarcella)
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