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Aktualisierte Version 1 – 3. Update – Indien hat bei Nestlé-Babynahrung Proben gefunden, die nicht den Vorschriften entsprechen, und bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Aktualisierte Version 1 – 3. Update – Indien hat bei Nestlé-Babynahrung Proben gefunden, die nicht den Vorschriften entsprechen, und bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

路透社路透社2026/09/18 11:11
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Im zweiten sowie im zwölften und dreizehnten Absatz wurden Kommentare von Nestlé ergänzt.

Nestlé sieht sich in Indien im Zuge einer Lebensmittel-Sicherheitsaktion mit rechtlichen Verfahren konfrontiert

Indische Regulierungsbehörden leiten drei Rechtsverfahren ein

Nestlé betrachtet Indien als einen zentralen Wachstumsmarkt

Aditya Kalra

- Die indische Lebensmittelaufsichtsbehörde teilte am Freitag mit, dass ihre Tests ergaben, dass eine Probe von Nestlé NESN.S Babynahrung nicht den Anforderungen entspricht und sie deshalb gegen das Schweizer Unternehmen in einem seiner wichtigsten Wachstumsmärkte rechtliche Schritte einleitet.

Nestlé erklärte, dass ihre Produkte "vollständig alle geltenden Vorschriften erfüllen" und man weiterhin eng mit den Behörden zusammenarbeiten werde, äußerte sich jedoch nicht zu den spezifischen Testergebnissen der beanstandeten Probe.

Diese Überprüfung ist die jüngste in einer Serie von Maßnahmen zur Regulierung der Lebensmittelbranche in Indien mit einem Volumen von 100 Milliarden US-Dollar (link), darunter beispielsweise unangekündigte Fabrikinspektionen und Produktprüfungen.

Die indische Food Safety and Standards Authority (FSSAI) erklärte, Beamte hätten festgestellt, dass eine Probe eines "Follow-on-Milchpulvers" von Nestlé (eine Milchproduktform für Babys und Kleinkinder) die Standards bezüglich des Biotingehalts nicht erfüllt.

Die Behörde hat für Biotin (häufig als Vitamin B7 bezeichnet) in Babynahrung eine Standard-Referenzspanne festgelegt.

In einem Social-Media-Beitrag erklärte die Behörde, dass eine "Nachprüfung" der Probe zeigte, dass der Biotingehalt nicht den gesetzlichen Vorgaben Indiens entspricht.

Die FSSAI gab nicht an, ob eine Rückrufaktion für das Produkt angeordnet wird.


Nestlé sieht sich mehreren Klagen ausgesetzt

Nestlé betrachtet Indien als einen essenziellen Wachstumsmarkt; nach Bekanntwerden der Maßnahmen der Aufsichtsbehörde fiel der Aktienkurs von Nestlé India um knapp 3%.

Im Geschäftsjahr bis März 2026 bilden Molkereiprodukte und Ernährungsprodukte – darunter Babynahrung und Säuglingsmilchpulver – die größte Umsatzkategorie von Nestlé India und tragen ein Drittel zum Produktumsatz von 2,4 Milliarden US-Dollar bei.

Die FSSAI erklärte weiter, dass gegen zwei weitere Babynahrungsprodukte von Nestlé – "NAN Excella Pro Stage 1" und "Lactogen Pro 1" – rechtliche Schritte eingeleitet wurden, da sie als irreführende Werbung gegen Vorschriften verstoßen hätten.

"Gegen Nestlé wurden drei unabhängige Entscheidungsverfahren eingeleitet", so die FSSAI.

Als Reaktion darauf teilte Nestlé India mit, dass man den zuständigen Stellen eine detaillierte Antwort zur Kennzeichnung gegeben habe: "Diese Aussagen sind wahr und durch wissenschaftliche Literatur belegt."

Das Unternehmen fügte hinzu, dass diese Kennzeichnungen bereits durch das Expertenkomitee der FSSAI genehmigt worden seien.

Nestlé war bereits 2015 in Konflikt mit der indischen Lebensmittelaufsicht geraten; damals verboten die Behörden den Verkauf der beliebten "Maggi"-Instantnudeln wegen zu hoher Bleibelastung und mangelhafter Kennzeichnung, was zu einer großangelegten Rückrufaktion führte. Nach erneuter Prüfung kamen die "Maggi"-Nudeln wieder auf den Markt.

Seit Reuters im vergangenen Monat berichtete, dass die indische Regierung unter Lobbydruck von Gruppen, die Coca-Cola KO.N, Nestlé NESN.S und PepsiCo PEP.O unterstützen (link), ein weniger strenges Kennzeichnungssystem eingeführt hat – wobei diese Gruppen Warnhinweise als ineffektiv einschätzen – nimmt die Debatte über Lebensmittelsicherheit im Land weiter zu.

Viele Unternehmen haben solche Maßnahmen auf den europäischen Märkten jedoch bereits freiwillig umgesetzt.


(Um nicht englischsprachigen Nutzern entgegenzukommen, übersetzt Reuters seine Berichte automatisiert in weitere Sprachen. Da automatische Übersetzungen fehlerhaft sein oder den Kontext nicht umfassend abbilden können, garantiert Reuters nicht für die Genauigkeit der maschinellen Übersetzung; sie dient rein zur Nutzerfreundlichkeit. Für Schäden oder Verluste in Zusammenhang mit der Nutzung des automatischen Übersetzungsdienstes übernimmt Reuters keinerlei Haftung.)

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